In der Schulkonferenz am 08.06.2011 wurde zu den Hausaufgaben Folgendes
beschlossen:
Hausaufgabenvereinbarung:
Hausaufgaben ergänzen und
vertiefen die Arbeit des
Unterrichts. Die Lehrkräfte bieten den Kindern hierdurch eine
Möglichkeit zum selbstständigen Üben,
Festigen,
Wiederholen und Erweitern des behandelten Unterrichtsstoffs.
Die Eltern würdigen die Hausaufgaben und tragen für
ihre regelmäßige Erledigung
Mitverantwortung.
Um Hausaufgaben sorgfältig erledigen zu können,
benötigen Kinder eine ruhige Arbeitsatmosphäre. Diese
sollten
Eltern gewährleisten.
Bei auftretenden Schwierigkeiten sollten sie die Kinder
zunächst
ermutigen, selbst Lösungen zu finden. Andernfalls
müsste eine
Rückmeldung an die Lehrkraft erfolgen.
- Umfang der
Hausaufgaben in den einzelnen Klassenstufen:
Klasse 1:
ca. 30 bis 45 Minuten
pro Tag
Klasse
2: ca. 45 bis 60 Minuten pro Tag
Klasse
3: ca. 60 Minuten pro Tag
Klasse
4: ca. 60 bis 90 Minuten pro Tag
- Zusatzregelung im Hinblick auf Hausaufgaben
über das Wochenende:
-
Grundsätzlich sollen
über das Wochenende keine Hausaufgaben aufgegeben werden.
-
Ausnahmen: Fachunterricht
und/ oder Fertigstellung noch nicht erledigter Hausaufgaben.
- Zusatzregelung im Hinblick auf Hausaufgaben
über die Ferien:
-
Grundsätzlich sollen über die Ferien keine
Hausaufgaben
aufgegeben werden.
-
Ausnahmeregelungen sind möglich. (Sonderregelung)
In der Gesamtlehrerkonferenz am 09.05.2011
wurde zum Umgang mit Konflikten Folgendes beschlossen:
Leitfaden
zum Konfliktmanagement:
Intention
Das
gemeinsame Handeln von Schule und Elternhaus ist im Grundgesetz
festgelegt. Es
dient dem Wohl des Kindes, wenn Lehrkräfte, Eltern und
eventuell andere an der
Erziehung beteiligte Personen sich zu Erziehungspartnerschaften
zusammenschließen.
Eine
auf gegenseitigem Vertrauen aufgebaute Partnerschaft
unterstützt die
ganzheitliche Förderung der Schülerinnen und
Schüler und bildet das Fundament
für eine positive schulische und soziale Entwicklung.
Die
Zusammenarbeit von Eltern als den Experten für ihre Kinder und
den Lehrkräften
als Experten für das Lernen ermöglicht einen
positiven und individuellen
Lernweg für jedes Kind.
Eltern,
Schüler und Lehrkräfte prägen gemeinsam das
schulische Leben und geben unserer
Schule den individuellen Charakter.
Dennoch
geschieht es immer
wieder, dass es zu
Konflikten zwischen Eltern und Lehrerinnen oder Lehrern kommt.
Entscheidend ist
allerdings, wie mit einem Konflikt umgegangen wird.
Häufige
Anlässe für Konflikte sind unterschiedliche
Auffassungen über Noten,
Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen, Bildungsempfehlungen,
Leistungsanforderungen
oder Hausaufgaben.
Ein
Großteil dieser Konflikte ist im Gespräch
lösbar.
Eine
Lösung im Gespräch setzt allerdings voraus, dass die
Beteiligten daran
interessiert sind und dazu bereit sind, den Konflikt als Chance zur
Weiterentwicklung
aller zu sehen.
Leitfaden
Die
Bohnenberger Grundschule Altburg handelt bei Konflikten nach folgendem
Leitfaden:
-
Liegt
ein Konflikt vor, bewerten Sie (Lehrkraft, Eltern) sachlich, welchen
Schweregrad er hat. Prüfen Sie ehrlich und ruhig, ob sich eine
Konfliktaustragung tatsächlich lohnt.
- Sind
Sie zum Schluss gekommen, dass ein ernsthaftes Problem vorliegt, suchen
Sie den
direkten Kontakt und die persönliche (nicht telefonische)
Aussprache mit dem
Konfliktpartner.
- Wenn
dieser erste Lösungsversuch scheitert, wird die
Gesprächsrunde erweitert, und
zwar seitens der Eltern durch den Klassenelternvertreter und auf
Lehrerseite
durch die Fachabteilungsleitung (oder eine Lehrkraft des gleichen
Faches) falls
es um eine Fachbeschwerde geht oder durch den
Klassenlehrer. Vom Gespräch wird
durch eine der hinzugezogenen Personen ein Ergebnisprotokoll gefertigt.
- Findet
sich auch in diesem Gespräch keine Lösung, wird die
Gesprächsrunde um den
Schulleiter und den Elternbeiratsvorsitzenden erweitert. Entweder
fällt die Schulleitung im Rahmen ihrer
Kompetenzen eine Entscheidung oder es wird eine Konfliktmoderation
angeboten. Letzteres bedeutet, dass beide Seiten unter der
Moderation der Schulleiterin nochmals den Konflikt darstellen und sich
auf eine
Lösung einigen.
- Getroffene
Vereinbarungen werden in Form einer konkreten schriftlichen
Vereinbarung
festgehalten. Der Lösungserfolg
kann zu einem späteren Zeitpunkt (z.B. nach zwei Monaten)
nochmals gemeinsam bewertet werden.
- Führen
alle schulinternen Lösungswege nicht zum Erfolg, ist die
zuständige
Schulaufsicht der nächste Adressat. Das ist hier das
Staatliche Schulamt
Pforzheim.
(Quelle:
http://www.ksr.ul.schule-bw.de/Dokumente/schule_infos/ablaufplan_konfliktmanagement.pdf
am 09.06.2015)